gmejna Gołkojce

Eingeschränkte Öffnung des Einwohnermeldeamtes ab dem 12.05.2020 während der Corona-Pandemie

Ab dem 12.05.2020 können wieder bestimmte Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt durch die Bürger nach individueller Terminvereinbarung mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Alle anderen Fachbereiche bzw. Sachgebiete bleiben für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen.

Um ein mögliches Infektionsrisiko zu minimieren, kann ein Zutritt zum Rathaus bzw. zum Einwohnermeldeamt nur unter nachfolgenden Bedingungen zugelassen werden:

  • Mitbringen und Aufsetzen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Rathausaufenthaltes.
  • Die beantragte Leistung im Einwohnermeldeamt ist mit Bargeld zu bezahlen. Eine Bezahlung mittels EC-Karte in der Gemeindekasse ist vorerst nicht möglich
  • Das Ausfüllen einer Erklärung zum Aufenthalt im Rathaus am Empfangsbereich und eine Händedesinfektion vor Betreten des Einwohnermeldeamtes
  • Der Zutritt hat möglichst allein zu erfolgen bzw. nur mit zwingend erforderlichen Begleitpersonen.

 

Wir bitten die Bürger um Verständnis für die o.g. notwendigen Schutzmaßnahmen.

Die Termine können zu den üblichen Sprechzeiten mit nachfolgenden Mitarbeiterinnen ab sofort vereinbart werden. Gern stehen die Mitarbeiterinnen auch für Fragen zu Pass- und Meldeangelegenheiten zur Verfügung.

Frau Szonn: 0355/2930052

Frau Franke: 0355/2930050

Sprechzeiten: Dienstag von 09:00-12:00 Uhr sowie 14:00-18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr sowie 14:00-17:00 Uhr

Hinweis: Zum Betreten des Rathauses ist der Hintereingang (gegenüber Ärztehaus) zu benutzen und dort klingeln.

Mathow

Leiter Fachbereich Ordnung und Sicherheit

 

Nachfolgende Pass- und Meldeangelegenheiten machen eine persönliche Vorsprache durch die Bürger zwingend erforderlich und können daher ab dem 12.05.2020 direkt im Einwohnermeldeamt erledigt werden.

Art der Leistung/ Voraussetzungen mitzubringende Unterlagen Gebühren
Beantragung von
Dokumenten
Bundespersonalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn diese nur noch zwei Wochen gültig sind.

– altes Dokument

– biometrisches Passbild – Geburts- oder Eheurkunde.

-22,80 € Bundespersonal-ausweis für Personen unter 24 Jahren

-28,80 € Bundespersonal-ausweis für Personen über 24 Jahren

– 10,00 € vorläufiger Personalausweis

– 37,50 € Reisepass für Personen unter 24 Jahren

– 60,00 € Reisepass für Personen über 24 Jahren

Zuzug und Umzug Zuzug in die Gemeinde oder Umzug innerhalb der Gemeinde, wenn der Wohnortwechsel bereits vier Wochen zurück liegt.

– alle vorhandenen gültigen Personaldokumente

– Wohnungsgeber-bestätigung

Die Leistung ist gebührenfrei
Beglaubigungen Beglaubigungen nur, wenn diese für weitere Anerkennungen oder Anträge benötigt werden, deren Einreichungsfrist innerhalb der kommenden sieben Tage endet – Originaldokument, welches beglaubigt werden soll

– 2,56 € pro Dokument bzw. 1,02 € pro Unterschrift.

 

Führerscheine

Führerscheine nur, wenn die Gültigkeitsdauer des Führerscheins oder einzelner Fahrzeugklassen innerhalb der kommenden sechs Wochen ablaufen sowie Ersterteilungen und Erweiterungen.

 

– Personalausweis oder Reisepass – Führerschein – biometrisches Passbild – ggf. ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (sowie Reaktionstest und Module Berufskraftfahrerqualifikation)

 

– 42,60 € Verlängerung LKW und / oder Bus

– 71,20 € Verlängerung LKW und / oder Bus mit Eintragung BKrFQ

– 42,60 € Ersterteilung / Erweiterung ohne Probe

– 43,40 € Ersterteilung / Erweiterung ohne Probe

– evtl. 3,00 € oder 4,84 € Zustellgebühr

Abholung von Dokumenten

– Bundespersonal-ausweis*

– Reisepass

– Führerschein

– alte bzw. abgelaufene Dokumente sind mitzubringen Gebühren: keine, da bereits bei Antragstellung zu entrichten sind

*Auf die Antragstellung des Setzens der persönlichen PIN bei Aushändigung des Personalausweises wird verzichtet.

 

 

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