Bildtext: Große Freude am 18. September vor dem Kolkwitzer Rathaus. Der Brandenburger Bildungsminister Steffen Freiberg (2.v.r.) hat einen Zuwendungsbescheid aus KIP II-Mitteln in Höhe von 2,205 Millionen Euro an den Bürgermeister Karsten Schreiber übergeben. Mit der Zuwendung wird die Krieschower Grundschule in den kommenden zwei Jahren erweitert, um eine Zweizügigkeit zu ermöglichen. Die Kosten hierfür betragen fünf Millionen Euro. Ebenso freuten sich über die wichtige Zuwendung die Schulleiterin Simone Golzbuder (l.) und die Sorbischlehrerin Laura Schmidt (r.) Foto: Gemeinde Kolkwitz
Die Gemeinde Kolkwitz (Spree-Neiße) erhält gut 2,2 Millionen Euro Fördermittel für die Erweiterung und energetische Sanierung der Grundschule Krie-schow. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule). Bildungsminister Steffen Freiberg hat am 18. September 2023 den Fördermittelbescheid an den Bürgermeister Karsten Schreiber übergeben.
Bildungsminister Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Davon werden auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krieschow profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land einen großen Beitrag dazu.“
Die Gemeinde Kolkwitz erhält als Träger der Grundschule Krieschow eine Förderung in Höhe von 2.205.000 Euro. Die Mittel sind für die Erweiterung und energetische Sanierung der Grundschule vorgesehen. Durch den Anbau sollen zusätzlich acht Klassenräume für den Schulunterricht geschaffen werden. Zudem soll der Anbau neben einem Aufzug für die Barrierefreiheit unter anderem mit einer Fußbodenheizung, einer LED-Beleuchtung, einer Außenverschattungsanlage und einer Lüftungsanlage (für den Neu- und Altbau der Schule) ausgestattet werden. Die Gesamtausgaben der Bauinvestition betragen rund 5 Millionen Euro. Die Maßnahmen sollen in zwei Jahren umgesetzt werden.
Hier ein Videolink von “Niederlausitz aktuell” zur Übergabe. (Bitte anklicken).
Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogram-mes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und/oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.