Auch vom 17. bis zum 19. Jahrhundert blieb die Hauptaufgabe des Priorgrabens mit seinem Hechtgraben die Wasserversorgung der Fischteiche in der Priorniederung sowie die Entwässerung der Priorhutungen. Das Peitzer Amtsbuch von 1554 wies die Dienste der Kolkwitzer und Stöbitzer Untertanen für die Amtsteiche aus. Dort war u.a. festgeschrieben, daß die Untertanen während der Ausführung der Teichdienste von übrigen Diensten befreit sein sollten. Oft genug hielt sich der Magistrat nicht an die eigenen Festlegungen. Beschwerden der Bauern richteten sich z.B. dagegen, daß sie bis zu drei Tagen zu Teichdiensten pro Woche gezwungen wurden.