Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Kolkwitz aufgrund in jüngster Zeit erfolgter Presseveröffentlichungen sowie zu Darstellungen in den Sozialen Medien im Zusammenhang mit auszuführenden Tiefbauleistungen innerhalb des Gemeindegebietes auf dafür notwendige Zustimmungen und Erlaubnisse hinweisen.
Auch die Gemeinde Kolkwitz musste mehrfach zur Kenntnis nehmen, dass es in letzter Zeit insbesondere durch mangelnde Vorbereitung und Nichteinhaltung von Vorschriften zu Schäden durch Tiefbauarbeiten am eigenen sowie auch am fremden Medienbestand und zu Mängeln in der Ausführung gekommen ist. Dazu ist die Gemeinde Kolkwitz aktiv geworden und der Bauausführende wurde dementsprechend zur Verantwortung gezogen.
Unter Zugrundelegung des Brandenburgischen Straßengesetzes stellt die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Daher ist vor Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Bauraum bei der zuständigen Gemeinde eine entsprechende Stellungnahme/Genehmigung zu beantragen.
Die Gesetzeslage sowie die damit verbundenen Anforderungen zur Ausführung der Arbeiten (u.a. DIN-Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, ATV´s, ZTV`s, TKG u.a.) gelten ohne Einschränkungen für jeden Antragsteller und deren mit der Umsetzung beauftragte Firmen.
Die Gemeinde Kolkwitz erteilt für die betreffenden Ausbaubereiche, für die sie als Straßenbaulastträger zuständig ist, auf Grundlage entsprechender Anträge und nach Prüfung die dafür notwendigen Bescheide und Genehmigungen, in denen nochmals auf die Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten hingewiesen wird. Dazu zählen u.a. die notwendigen Leitungsauskünfte sämtlicher Medienträger sowie Zustimmungen und Stellungnahmen dieser und weiterer zuständiger Baulastträger sowie ggf. weiterer Fachbehörden des Landkreises Spree-Neiße.