Aus gegebenen Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushalten und Gärten nicht statthaft ist.
Alljährlich im Frühling und im Herbst sind immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauch- und Heckenschnittaktion, Gras sowie Laub zählen allesamt zu Gartenabfällen. Die Entsorgung dieser Gartenabfälle durch das Verbrennen ist nicht erlaubt. Bei der Verbrennung werden unnötig Luftschadstoffe freigesetzt und die starke Rauchentwicklung belastet die Umwelt und belästigt allen voran die Nachbarschaft.
Viele Bürgerinnen und Bürger wissen, dass kleine Feuer zulässig sind. Hierbei sind allerdings ausschließlich Lagerfeuer zu verstehen, welche zu Unterhaltungszwecken und auf Gartenpartys entfacht werden. Die Höhe und der Durchmesser des Brennstoffhaufens darf 1 m nicht überschreiten. Für diese Ausnahmeregelung ist nur das Verbrennen von naturbelassenem und trockenem Holz gestattet. Darunter zu verstehen sind Holzscheiten, kurze Äste, Reisig, Zapfen, oder auch Holzbriketts.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbrennungsverbot können geahndet werden. Es sind bereits in der Vergangenheit schon mehrfach Bußgeldverfahren, meist in Form von Verwarngeldern, eingeleitet worden. Bei wiederholenden Verstößen drohen dem Verursacher Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe.
Für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen können und sollen grundsätzlich die Biotonnen genutzt werden. Diese sind beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße auf Antrag erhältlich.
Tel. Eigenbetrieb Abfallwirtschaft: 03562/6925-0
Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle sind auch meist im Rahmen einer Eigenkompostierung möglich, die fachgerechte Entsorgung ist auf einen der Recyclinghöfe des Landkreises Spree-Neiße oder in genehmigten Kompostieranlagen statthaft.
Weitere Informationen über reguläre Entsorgungswege sind im Abfallkalender und auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße erhältlich.
Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen Herr Schwella Tel. 0355/29300-32 oder Herr Mathow 0355/29300-30 gern zur Verfügung.
Fachbereich Ordnung und Sicherheit