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Aktuelles

Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung Stufe 4

Lärmaktionsplanung Stufe 4

 

Die Gemeinde Kolkwitz ist verpflichtet nach § 47 d Abs. 1 i.V.m. § 47e Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) den Lärmaktionsplan der Stufe 4 aufzustellen. Bei der Lärmaktionsplanung wird der von Straßen ausgehende Lärm standortabhängig analysiert und bewertet. Im Zuge dessen wird nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung erstellt. Der anschließend fertiggestellte Plan wird den zuständigen Straßenbaulastträgern und der Verkehrsbehörde übersandt.

Im Jahr 2008 wurde der Lärmaktionsplan (LAP) (Stufe 1) erstmals für die Gemeinde Kolkwitz erarbeitet, die 2. Überarbeitung erfolgte 2019. Da durch die Gemeinde Kolkwitz Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.000 Kfz/24 h verlaufen, muss die Gemeindeverwaltung nun in einem Abstand von 5 Jahren bereits aufgestellte Lärmaktionspläne erneut, diesmal im Rahmen der Stufe 4, überprüfen und erforderlichenfalls fortschreiben.

Die fachliche Überarbeitung des LAP Stufe 4 ist dem Ingenieurbüro nts Ingenieursgesellschaft mbH aus Münster übertragen worden. Das Ingenieurbüro übersandte der Gemeindeverwaltung vor wenigen Tagen den 1. Entwurf zum LAP Stufe 4.

Es ist nun an der Zeit die Öffentlichkeit, allen voran die Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen der Fortschreibung des LAP zu beteiligen, damit diese die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Daher wird dieser o.g. Entwurf zum LAP Stufe 4 in der Zeit vom 26.02.2024 – 08.03.2024 zu den im Amtsblatt bekanntgegebenen Öffnungszeiten im Zimmer 1.01 des Rathauses zur Einsichtnahme ausgelegt und gleichzeitig auf der Homepage der Gemeinde https://gemeinde-kolkwitz.de/laermaktionsplan/  veröffentlicht. Bis zum 21.03.2024 können Personen, insbesondere vom Straßenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger, schriftlich oder per Mail Hinweise und Einwände an nachfolgender Kontaktadresse einsenden.

Gemeinde Kolkwitz

Fachbereich Ordnung und Sicherheit

Frau Kersten

Berliner Str. 19

03099 Kolkwitz

 

Mail: m.kersten@kolkwitz.de

Fax: 0355/29300-99

Tel.: 0355/29300-30

 

Die eingegangenen Hinweise werden geprüft und abgewogen und ggf. in der Endfassung des LAP Stufe 4 mit eingearbeitet.

Das zu erstellende Abwägungsprotokoll wird anschließend auf der Homepage www.kolkwitz.de eingestellt bzw. im amtlichen Bekanntmachungskasten am Rathaus ausgehangen.

 

Kersten

Leiterin Fachbereich Ordnung und Sicherheit