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Öffentliche Auslegungen

1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Waldesrand“ im Ortsteil Glinzig der Gemeinde Kolkwitz – öffentliche Auslegung des Entwurfes der nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Waldesrand“ im Ortsteil Glinzig der Gemeinde Kolkwitz in der Fassung vom Oktober 2023 sowie die zugehörige Begründung gebilligt.

 

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die kleinteilige Ergänzung des bestehenden Wohngebietes zu schaffen. Die Festsetzungen der 1. Änderung greifen die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes auf.

 

Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Wohngebiet und Maßnahmen zum Umweltschutz.

Anlagen: