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Waldbrand-warnstufe
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Aktuelles

Bundespersonalausweis

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)

Hinweise:

  • Der Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr sowie deren Fingerabdrücke ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag auch ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
  • Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Bundespersonalausweises ebenfalls möglich.
  • Wird erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht.
  • Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht unter folgendem Link: vollmacht-zur-abholung-sonstiger-dokumente-reisepass-fuehrerschein-fahrerkarte-sonstiges).

Bearbeitungszeit:

Etwa zwei bis drei Wochen.

Gebührenrahmen:

  • unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)